Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Sollte bereits in den letzten 1-2 Jahren eine Verhaltenstherapie durchgeführt worden sein, muss mit der Krankenkasse eine erneute Kostenübernahme individuell geklärt werden.
Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Konfliktparteien über:
– Ziele und den Verlauf einer Mediation
– über die Vorteile einer Aufnahme eines Mediationsverfahrens
– entstehende Kosten
– Rolle des Mediators
informiert. Das Erstgespräch ist grundsätzlich kostenfrei und dauert in der Regel 90 Minuten. Bei Aufnahme einer Mediation werden 160,- Euro pro Stunde zuzüglich MwSt für Einzelmediationen geltend gemacht. Bei der Kostengestaltung können die Einkommensverhältnisse der Klienten berücksichtigt werden, so dass sich auch Niedrigverdiener eine Mediation leisten können. In der Regel tragen die Beteiligten die Kosten der Mediation je zur Hälfte, so dass bei einer Einzelmediation pro Partei 80,- Euro pro Stunde anfallen. Zusätzliche Vor- und Nachbereitungszeiten sowie die Erstellung der Mediationsvereinbarung werden gesondert auf Stundenbasis berechnet.
Absagen eines Termins:
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um eine möglichst frühzeitige Benachrichtigung. Falls Sie einen Termin später als 24 Stunden vorher absagen oder unangekündigt nicht erscheinen, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100,- Euro in Rechnung gestellt.
Privat Versicherte
In den meisten Fällen übernimmt Ihre private Krankenkasse die Kosten der Verhaltenstherapie. Prüfen Sie jedoch vor Aufnahme der Therapie ihren Versicherungstarif oder halten Sie Rücksprache mit der Krankenkasse, um zu klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Sie erhalten dann Rechnungen nach Absprache (monatlich oder Quartal) von mir nach GOÄ-Tarif, die Sie von der Krankenkasse erstattet bekommen.